Wenn Sie einen Öltank oder andere Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen besitzen, haften Sie laut Gesetz für alle Umweltschäden, auch ohne eigenes Verschulden.


- Bereits kleine Lecks können zu erheblichen Schäden an Boden und Grundwasser führen.


- Die Haftung ist unbegrenzt, dass kann Sie finanziell massiv belasten.


- Die Gewässerschadenhaftpflicht übernimmt die Kosten für Sanierungen, Gutachter und mögliche Schadenersatzforderungen.


- Sie ist bei bestimmten Anlagen gesetzlich vorgeschrieben – und in jedem Fall dringend zu empfehlen.



Hier einige typische Fälle, bei denen eine Gewässerschadenhaftpflicht greift:


🛢️ Leck im privaten Heizöltank

→ Heizöl sickert in den Boden → Sanierungskosten: 20.000 €+


🌧️ Öl wird durch Starkregen in die Kanalisation gespült

→ Umweltschaden mit behördlicher Auflage zur Reinigung


🏚️ Veraltete Leitung tropft über Jahre

→ Bodenverunreinigung auf Nachbargrundstück → Schadenersatzpflicht


👷 Unbemerktes Auslaufen bei Wartungsarbeiten

→ Feuerwehr, Gutachter und Entsorgungskosten → mehrere Tausend Euro


Diese Schäden wären ohne Versicherung privat zu tragen, mit enormem Risiko.

1. Wer braucht diese Versicherung?

Alle, die einen Heizöltank oder Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen betreiben, z. B. Hausbesitzer mit Ölheizung.


2. Ist sie gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, für bestimmte Tankgrößen und Lagertypen ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung verpflichtend.


3. Was wird versichert?

Alle Schäden, die durch das Austreten wassergefährdender Stoffe entstehen, z. B. an Boden, Grundwasser oder Nachbargrundstücken.


4. Gilt der Schutz auch bei Fahrlässigkeit?

Ja, auch bei grober Fahrlässigkeit greift der Versicherungsschutz in vielen Tarifen.


5. Was kostet die Versicherung?

Die Beiträge richten sich nach Tankgröße, Standort und Art der Anlage, beginnen aber oft schon bei unter 50 € im Jahr.